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   BVerwG, 29.06.1984 - 9 B 119.84   

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https://dejure.org/1984,7711
BVerwG, 29.06.1984 - 9 B 119.84 (https://dejure.org/1984,7711)
BVerwG, Entscheidung vom 29.06.1984 - 9 B 119.84 (https://dejure.org/1984,7711)
BVerwG, Entscheidung vom 29. Juni 1984 - 9 B 119.84 (https://dejure.org/1984,7711)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Bezeichnung der Verfahrensrüge ungenügender Sachaufklärung - Verwertbarkeit von Auskünften des Auswärtigen Amtes als Beweismittel

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 22.01.1969 - VI C 52.65

    Ermessensbindung durch Verwaltungspraxis - Ermessensausübung bei Dienstbefreiung

    Auszug aus BVerwG, 29.06.1984 - 9 B 119.84
    Derartige Auskünfte sind nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts selbständige und zulässige Beweismittel; dies folgt aus § 99 Abs. 1 Satz 1 VwGO, ferner aus § 87 Satz 3 VwGO i.V.m. § 273 Abs. 2 Nr. 2 ZPO sowie § 358 a Nr. 2 ZPO (Beschluß vom 1. Oktober 1976 - BVerwG 1 B 121.76 - Buchholz 310 § 96 VwGO Nr. 20, im Anschluß an BVerwGE 31, 212 [216]).
  • BVerwG, 01.10.1976 - 1 B 121.76

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache in der

    Auszug aus BVerwG, 29.06.1984 - 9 B 119.84
    Derartige Auskünfte sind nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts selbständige und zulässige Beweismittel; dies folgt aus § 99 Abs. 1 Satz 1 VwGO, ferner aus § 87 Satz 3 VwGO i.V.m. § 273 Abs. 2 Nr. 2 ZPO sowie § 358 a Nr. 2 ZPO (Beschluß vom 1. Oktober 1976 - BVerwG 1 B 121.76 - Buchholz 310 § 96 VwGO Nr. 20, im Anschluß an BVerwGE 31, 212 [216]).
  • BVerwG, 08.02.1973 - V C 64.72

    Beweiswürdigung bei divergierenden medizinischen Gutachten zur Frage des Grades

    Auszug aus BVerwG, 29.06.1984 - 9 B 119.84
    Die vom Kläger geäußerten allgemeinen Bedenken gegen den Beweiswert solcher Auskünfte, die entgegen seiner Ansicht nicht den Charakter bloßen Parteivortrags tragen, vermögen deren Eignung und die darauf beruhende Beweiswürdigung der Vorinstanz nicht erfolgreich in Frage zu stellen (vgl. dazu Urteil vom 8. Februar 1973 - BVerwG 5 C 64.72 - BVerwGE 41, 359 [BVerwG 08.02.1973 - V C 64/72] [360]).
  • BVerwG, 12.08.1983 - 9 CB 339.82

    Voraussetzungen für die Bejahung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache

    Auszug aus BVerwG, 29.06.1984 - 9 B 119.84
    Mit Rücksicht auf den Charakter der Auskünfte als selbständige Beweismittel sind Angabe und Einführung des ihnen zugrundeliegenden Quellenmaterials in das Verfahren grundsätzlich entbehrlich (Beschluß vom 12. August 1983 - BVerwG 9 CB 339.82 -).
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